 |
Hände weg von lebenden Tieren als Urlausmitbringsel. Foto: © Ursula Bauer | |
Fast jeder Urlauber möchte sich eine kleine Erinnerung an die
schönste Zeit des Jahres mitnehmen. Auf ausländischen Märkten locken
haufenweise exotische Souvenirs wie bunte Korallenketten, Schnitzereien
aus Elfenbein, Produkte aus Reptilienleder, Riesenmuscheln und
Schildkrötenpanzer. Bei der Wahl des Andenkens sollte man jedoch sehr
vorsichtig sein, denn die Mitnahme artengeschützter Tiere und Pflanzen
nach Deutschland ist entweder verboten oder nur mit einer entsprechenden
amtlichen Genehmigung erlaubt. Diese
Regelungen beziehen sich nicht nur auf lebende Tiere und Pflanzen. Auch
Raubtierfelle, Nashornprodukte, ausgestopfte Greifvögel, präparierte
Elefantenfüße und Elfenbein sind davon betroffen. Selbst weniger
spektakuläre Souvenirs wie eine Schnitzerei aus seltenem Tropenholz,
Orchideen, Kakteen, getrocknete Seepferdchen oder sogar am Strand
gesammelte Muscheln und Korallenstücke können Probleme bei der Rückkehr
nach Deutschland bereiten. Sogar Produkte wie Cremes, asiatische Medizin
oder Nahrungsergänzungsmittel, die Bestandteile von geschützten Tier-
oder Pflanzenarten enthalten, unterliegen dem Artenschutz.
Was im Urlaubsland offen zum Kauf angeboten wird, muss noch lange nicht
legal sein und auch die von manchen Händlern ausgestellten
`Ausfuhrbescheinigungen` sind ungültig. Nur die zuständige lokale
Behörde ist befugt, amtliche Genehmigungen zu erteilen.
Um den
illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu
unterbinden, wurde 1973 in Washington ein Artenschutzübereinkommen
getroffen. Diese „Convention on International Trade in Endangered
Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES genannt, schützt bedrohte
Arten durch Handelskontrollen und -beschränkungen. Auch die private
Mitnahme von lebenden oder toten Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten
nach Deutschland wird als „Handel“ gewertet. Derzeit gelten
Handelsbeschränkungen für über 33.000 Arten. Entdeckt der hiesige Zoll
illegale Mitbringsel ohne Genehmigung, drohen unter Umständen bis zu
fünf Jahre Haft oder Geldbußen von bis zu 25.000 Euro.
Ob lebend,
selbst gesammelt oder als Souvenir verarbeitet –Touristen sollten
grundsätzlich auf die Mitnahme fremdländischer Tier- und Pflanzenarten
verzichten! So erspart man sich nicht nur Schwierigkeiten, sondern
leistet auch noch einen kleinen Beitrag zum Artenschutz im Urlaubsland.
Denn die Reiseandenkenindustrie trägt eine wesentliche Mitschuld an der
Ausrottung und Gefährdung von vielen tausend Tier- und Pflanzenarten.