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| Hände weg von lebenden Tieren als Urlausmitbringsel. Foto: © Ursula Bauer |   | 
Fast jeder Urlauber möchte sich eine kleine Erinnerung an die 
schönste Zeit des Jahres mitnehmen. Auf ausländischen Märkten locken 
haufenweise exotische Souvenirs wie bunte Korallenketten, Schnitzereien 
aus Elfenbein, Produkte aus Reptilienleder, Riesenmuscheln und 
Schildkrötenpanzer. Bei der Wahl des Andenkens sollte man jedoch sehr 
vorsichtig sein, denn die Mitnahme artengeschützter Tiere und Pflanzen 
nach Deutschland ist entweder verboten oder nur mit einer entsprechenden
 amtlichen Genehmigung erlaubt. Diese 
Regelungen beziehen sich nicht nur auf lebende Tiere und Pflanzen. Auch 
Raubtierfelle, Nashornprodukte, ausgestopfte Greifvögel, präparierte 
Elefantenfüße und Elfenbein sind davon betroffen. Selbst weniger 
spektakuläre Souvenirs wie eine Schnitzerei aus seltenem Tropenholz, 
Orchideen, Kakteen, getrocknete Seepferdchen oder sogar am Strand 
gesammelte Muscheln und Korallenstücke können Probleme bei der Rückkehr 
nach Deutschland bereiten. Sogar Produkte wie Cremes, asiatische Medizin
 oder Nahrungsergänzungsmittel, die Bestandteile von geschützten Tier- 
oder Pflanzenarten enthalten, unterliegen dem Artenschutz.
 Was im Urlaubsland offen zum Kauf angeboten wird, muss noch lange nicht
 legal sein und auch die von manchen Händlern ausgestellten 
`Ausfuhrbescheinigungen` sind ungültig. Nur die zuständige lokale 
Behörde ist befugt, amtliche Genehmigungen zu erteilen.
 Um den 
illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu 
unterbinden, wurde 1973 in Washington ein Artenschutzübereinkommen 
getroffen. Diese „Convention on International Trade in Endangered 
Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES genannt, schützt bedrohte 
Arten durch Handelskontrollen und -beschränkungen. Auch die private 
Mitnahme von lebenden oder toten Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten 
nach Deutschland wird als „Handel“ gewertet. Derzeit gelten 
Handelsbeschränkungen für über 33.000 Arten. Entdeckt der hiesige Zoll 
illegale Mitbringsel ohne Genehmigung, drohen unter Umständen bis zu 
fünf Jahre Haft oder Geldbußen von bis zu 25.000 Euro.
 Ob lebend,
 selbst gesammelt oder als Souvenir verarbeitet –Touristen sollten 
grundsätzlich auf die Mitnahme fremdländischer Tier- und Pflanzenarten 
verzichten! So erspart man sich nicht nur Schwierigkeiten, sondern 
leistet auch noch einen kleinen Beitrag zum Artenschutz im Urlaubsland. 
Denn die Reiseandenkenindustrie trägt eine wesentliche Mitschuld an der 
Ausrottung und Gefährdung von vielen tausend Tier- und Pflanzenarten.