Vorsicht beim Souvenirkauf!

Hände weg von lebenden Tieren als Urlausmitbringsel. Foto: © Ursula Bauer 
Fast jeder Urlauber möchte sich eine kleine Erinnerung an die schönste Zeit des Jahres mitnehmen. Auf ausländischen Märkten locken haufenweise exotische Souvenirs wie bunte Korallenketten, Schnitzereien aus Elfenbein, Produkte aus Reptilienleder, Riesenmuscheln und Schildkrötenpanzer. Bei der Wahl des Andenkens sollte man jedoch sehr vorsichtig sein, denn die Mitnahme artengeschützter Tiere und Pflanzen nach Deutschland ist entweder verboten oder nur mit einer entsprechenden amtlichen Genehmigung erlaubt. Diese Regelungen beziehen sich nicht nur auf lebende Tiere und Pflanzen. Auch Raubtierfelle, Nashornprodukte, ausgestopfte Greifvögel, präparierte Elefantenfüße und Elfenbein sind davon betroffen. Selbst weniger spektakuläre Souvenirs wie eine Schnitzerei aus seltenem Tropenholz, Orchideen, Kakteen, getrocknete Seepferdchen oder sogar am Strand gesammelte Muscheln und Korallenstücke können Probleme bei der Rückkehr nach Deutschland bereiten. Sogar Produkte wie Cremes, asiatische Medizin oder Nahrungsergänzungsmittel, die Bestandteile von geschützten Tier- oder Pflanzenarten enthalten, unterliegen dem Artenschutz.

Was im Urlaubsland offen zum Kauf angeboten wird, muss noch lange nicht legal sein und auch die von manchen Händlern ausgestellten `Ausfuhrbescheinigungen` sind ungültig. Nur die zuständige lokale Behörde ist befugt, amtliche Genehmigungen zu erteilen.

Um den illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu unterbinden, wurde 1973 in Washington ein Artenschutzübereinkommen getroffen. Diese „Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES genannt, schützt bedrohte Arten durch Handelskontrollen und -beschränkungen. Auch die private Mitnahme von lebenden oder toten Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten nach Deutschland wird als „Handel“ gewertet. Derzeit gelten Handelsbeschränkungen für über 33.000 Arten. Entdeckt der hiesige Zoll illegale Mitbringsel ohne Genehmigung, drohen unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldbußen von bis zu 25.000 Euro.

Ob lebend, selbst gesammelt oder als Souvenir verarbeitet –Touristen sollten grundsätzlich auf die Mitnahme fremdländischer Tier- und Pflanzenarten verzichten! So erspart man sich nicht nur Schwierigkeiten, sondern leistet auch noch einen kleinen Beitrag zum Artenschutz im Urlaubsland. Denn die Reiseandenkenindustrie trägt eine wesentliche Mitschuld an der Ausrottung und Gefährdung von vielen tausend Tier- und Pflanzenarten.

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