Hände weg von lebenden Tieren als Urlausmitbringsel. Foto: © Ursula Bauer |
Was im Urlaubsland offen zum Kauf angeboten wird, muss noch lange nicht
legal sein und auch die von manchen Händlern ausgestellten
`Ausfuhrbescheinigungen` sind ungültig. Nur die zuständige lokale
Behörde ist befugt, amtliche Genehmigungen zu erteilen.
Um den illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu unterbinden, wurde 1973 in Washington ein Artenschutzübereinkommen getroffen. Diese „Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES genannt, schützt bedrohte Arten durch Handelskontrollen und -beschränkungen. Auch die private Mitnahme von lebenden oder toten Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten nach Deutschland wird als „Handel“ gewertet. Derzeit gelten Handelsbeschränkungen für über 33.000 Arten. Entdeckt der hiesige Zoll illegale Mitbringsel ohne Genehmigung, drohen unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldbußen von bis zu 25.000 Euro.
Ob lebend, selbst gesammelt oder als Souvenir verarbeitet –Touristen sollten grundsätzlich auf die Mitnahme fremdländischer Tier- und Pflanzenarten verzichten! So erspart man sich nicht nur Schwierigkeiten, sondern leistet auch noch einen kleinen Beitrag zum Artenschutz im Urlaubsland. Denn die Reiseandenkenindustrie trägt eine wesentliche Mitschuld an der Ausrottung und Gefährdung von vielen tausend Tier- und Pflanzenarten.
Um den illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu unterbinden, wurde 1973 in Washington ein Artenschutzübereinkommen getroffen. Diese „Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES genannt, schützt bedrohte Arten durch Handelskontrollen und -beschränkungen. Auch die private Mitnahme von lebenden oder toten Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten nach Deutschland wird als „Handel“ gewertet. Derzeit gelten Handelsbeschränkungen für über 33.000 Arten. Entdeckt der hiesige Zoll illegale Mitbringsel ohne Genehmigung, drohen unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft oder Geldbußen von bis zu 25.000 Euro.
Ob lebend, selbst gesammelt oder als Souvenir verarbeitet –Touristen sollten grundsätzlich auf die Mitnahme fremdländischer Tier- und Pflanzenarten verzichten! So erspart man sich nicht nur Schwierigkeiten, sondern leistet auch noch einen kleinen Beitrag zum Artenschutz im Urlaubsland. Denn die Reiseandenkenindustrie trägt eine wesentliche Mitschuld an der Ausrottung und Gefährdung von vielen tausend Tier- und Pflanzenarten.
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