Eichen im Herbst können für Pferde gefährlich sein

Foto: © aktion tier e.V.
Viele Pferdebesitzer wissen es gar nicht: Sowohl Eichenblätter als auch die Eicheln selbst enthalten einen Stoff, der schwerste Vergiftungen bei Pferden auslösen kann. Pferdebesitzer müssen im Herbst daher unbedingt darauf achten, dass ihre Pferde weder Eicheln noch das Laub von Eichen fressen, dann steht Ausritten im goldenen Herbst nichts im Wege.

Mehr Infos dazu: https://www.aktiontier.org/presse/pressemitteilungen/artikel/datum/2015/11/eichen-im-herbst-gefaehrlich-fuer-pferde/

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Tierschützer freigesprochen


Foto (Symbolbild): © Ursula Bauer

Das Urteil des Landgerichts Magdeburg letzter Woche hat es in sich. Tierschützer waren des Hausfriedensbruchs angeklagt, weil sie sich unerlaubter Weise Zutritt zu einer Schweinemastanlage verschafft und die desaströsen Zustände innerhalb der Stallungen gefilmt und veröffentlich hatten. Jetzt wurden sie überraschend freigesprochen. Ein mutiger Richterspruch!

Der zuständige Richter hat klargemacht, dass ohne diesen Regelbruch der Tierschützer der von den Behörden tolerierte Missstand nicht behoben worden wäre. Die Tierschützer hatten im Vorfeld mehrmals Kontakt zu den verantwortlichen Amtsveterinären gesucht. Sie hatten die tierquälerische Haltung angezeigt und um Kontrollen gebeten. Doch leider haben die Veterinärämter nicht für Abhilfe gesorgt.

Der Richter war der Meinung, dass sich der Staat die Einmischung der Bürger gefallen lassen muss, wenn er selbst derart versagt. Im Juristendeutsch nennt sich das 'Rechtfertigung durch ein überwiegendes anderes Schutzgut'.

Aus diesem Urteil darf jetzt natürlich nicht abgeleitet werden, dass nun jeder nach Gutdünken Recht brechen darf. Ganz im Gegenteil: Der Rechtsweg muss in jedem Fall beschritten werden. Erfreulich ist aber, dass die Ämter ab jetzt gezwungen sind, Hinweisen eifrig nachzugehen. Ansonsten müssen sie befürchten von Bürgern, die diese Tatenlosigkeit nicht akzeptieren, bloßgestellt zu werden.

Leider hat die Staatsanwaltschaft am Montag Berufung gegen den Richterspruch eingelegt. Vor dem Oberlandesgericht Naumburg wird der Fall also erneut verhandelt werden. Bleibt zu hoffen, dass auch diesmal das Urteil so ausfällt, dass es Veterinärämter zwingt, bei Handlungsbedarf auch wirklich tätig zu werden.

Jungigel umgesiedelt | Die wenigsten Igel brauchen menschliche Hilfe!

Der Igel erkundet seine neue Umgebung. Foto: © Ursula Bauer
Am vergangenen Wochenende haben wir einen Jungigel umgesiedelt, der an einer stark befahrenen Straße in einem dicht bebauten Berliner Bezirk gefunden worden war. Das gesunde und über 600 Gramm schwere Tier wurde in einem weitläufigen, vielfältig strukturierten Landschaftspark freigelassen. Dort bieten Naturelemente wie Hecken, Gebüsche, Steinmauern, Teiche, Nutz- und Ziergartenbereiche ideale Lebensbedingungen.

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Nur in absoluten Ausnahmefällen wie diesem ist eine Umsiedelung gerechtfertigt und sinnvoll. Wer einen Igel wahllos einsammelt, nur weil er das Gefühl hat, das Tier sei in der Stadt fehl am Platz, handelt tierschutzwidrig und tut dem kleinen Outdoor-Profi auch keinen Gefallen. Igel sind sogenannte Kulturfolger, die heute vorrangig in der Nähe des Menschen zum Beispiel in den begrünten Randbereichen von Siedlungen sowie in Gärten und Parks leben. Jeder Igel hat ein festes Revier, in dem er lebt und auf Nahrungssuche geht und aus dem man ihn niemals ohne triftigen Grund herausreichen sollte. Es ist völlig normal, dass uns die Tiere auch ab und an in der Stadt begegnen. Sie müssen nicht automatisch „gerettet“ werden.

Unserem Igel drohte an der Straße unmittelbare Gefahr und es befanden sich in der näheren Umgebung weder Gärten noch eine Grünanlage, wohin wir das Tier hätten bringen können, daher gab es keine andere Lösung als die Umsiedelung.

Außer in akuten Gefahrensituationen sollte man helfen, wenn:
- Der Igel verletzt und/oder offensichtlich krank ist
- Igelsäuglinge mit geschlossenen Augen, die sich tagsüber außerhalb des Nestes befinden
- Untergewichtige Tiere (Mindestgewicht Anfang November: Jungigel ca. 500g, Alttiere ca. 1.000g)
- Igel, die bei Dauerfrost und geschlossener Schneedecke für längere Zeit draußen herumlaufen

Laien können oft nicht beurteilen, ob sich ein Igel in einer akuten Notsituation befindet. Wir empfehlen daher, vor einer auch noch so gut gemeinten `Rettungsaktion` mit einem Igelexperten zum Beispiel von aktion tier zu sprechen.

Geschäftige Eichhörnchen unterwegs

Foto: © Sabo

Jetzt legen Eichhörnchen ihre Wintervorräte an. Sie vergraben und verstecken jede Menge Nüsse, Bucheckern und andere Pflanzensamen. Das Futter wird im Boden verscharrt, in Astgabeln eingeklemmt oder unter loser Baumrinde deponiert.

Da Eichhörnchen keinen durchgängigen Winterschlaf sondern lediglich eine Winterruhe abhalten, benötigen sie für die Wachphasen ausreichend Nahrung. Die Tiere sind im Moment so eifrig damit beschäftigt, ihre Vorräte zu sammeln und in die zahlreichen Verstecke zu schaffen, dass sie gar nicht mehr auf den Autoverkehr achten.

Viele „Hörnchen“ sind in diesem Herbst schon überfahren worden. Daher bitten wir alle Autofahrer dringend um eine vorsichtige Fahrweise. Vor allem an Parks, Friedhöfen und Gehölzgruppen ist mit Hörnchen zu rechnen, die, eine Nuss im Maul, schnell die Strasse überqueren wollen.
Bitte, liebe Autofahrer, nehmt jetzt besonders viel Rücksicht – denn Eichhörnchen habe keine Bremse!

Mehr Sicherheit für Hunde durch Leuchthalsbänder

Foto: © aktion tier e.V.

Selbstverständlich muss der beste Freund des Menschen auch im Herbst und Winter ausgeführt werden. Da es zu diesen Jahreszeiten früh dämmert und die Gassirunden vermehrt im Dunkeln stattfinden, sind unsere Hunde besonders gefährdet. Um sie vor allem für Autofahrer besser erkennbar zu machen sollten sie jetzt mit Leuchthalsbändern ausgestattet werden.

Für uns Menschen ist es selbstverständlich, bei Dämmerung und Dunkelheit das Licht am Fahrrad oder am Auto einzuschalten oder die Kleidung spätestens im Herbst mit Lichtreflektoren zu versehen. Eher selten sieht man dagegen Hunde, die den Lichtverhältnissen der dunklen Jahreszeit angepasst durch die Straßen geführt werden. Dabei kann man seinen Vierbeiner beim Gassigehen schon durch das einfache Anlegen eines Leuchthalsbands oder eines Leuchtgeschirrs für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar machen und so vor vielen Gefahren schützen.

Aber nicht nur im Straßenverkehr sind Leuchthalsbänder zu empfehlen. Auch bei Spaziergängen durch Parks, Wälder oder über freies Feld kann das nützliche Utensil vor allem bei Hunden mit dunkler Fellfarbe für mehr Entspannung und Sicherheit sorgen. Durch das Blinken und Leuchten sind die Vierbeiner auch über eine recht weite Entfernung noch gut zu erkennen, so dass Herrchen und Frauchen bei Bedarf schnell reagieren können.

Im Handel erhältlich sind beispielsweise einfache „Leuchtringe“, die dem Hund zusätzlich zum eigentlichen Halsband umgelegt werden können. Andere, stabilere Varianten mit Ösen für Leine und Hundemarke sind dagegen schon ein brauchbarer Ersatz für das normale Halsband. Man sollte jedoch darauf achten, dass das Leuchthalsband durch batterie- oder akkubetriebene LED´s aktiv leuchtet und nicht nur mit Reflektoren ausgestattet ist. Reflektoren haben den Nachteil, dass sie erst dann aufleuchten, wenn sie direkt von einem Scheinwerfer oder einer anderen Lichtquelle angestrahlt werden. Dann kann es unter Umständen jedoch schon zu spät sein.

Wie jedes Halsband sollte auch das Leuchthalsband der Größe des Hundes angepasst und weder zu eng noch zu weit sein. Für 8,00 bis 10,00 € sind einfachere Ausführungen zu haben, wasserfeste Leuchthalsbänder sind etwas teurer. Am besten kauft man das Leuchthalsband im Fachgeschäft, wo man die richtige Größe gleich am mitgebrachten Hund auszuprobieren kann.

Am 4. Oktober ist Welttierschutztag!

Denny vom aktion tier-Aufklärungsteam mit "Felantix" in der aktion tier Geschäftsstelle Berlin. Foto: © aktion tier e.V.
"Alle Geschöpfe der Erde fühlen wie wir, alle Geschöpfe streben nach Glück wie wir. Alle Geschöpfe der Erde lieben, leiden und sterben wie wir, also sind sie uns gleich gestellte Werke des allmächtigen Schöpfers – unsere Brüder."

Franz von Assisi (1182 - 1226), Gründer des Ordens der Franziskaner

Der Gedenktag des Heiligen Franz von Assisi und der Welttierschutztag fallen bewusst auf den heutigen 4. Oktober. Denn Franziskus setzte sich zeitlebens für Tiere und die Natur ein und gilt für viele als erster Tier- und Naturschützer der Geschichte.

Tierschutz fängt für aktion tier e.V. im Kopf an - und nicht im Tierheim. Nur wenn jeder von euch sein Handeln möglichst tierschutzbewusst ausrichtet, kann langfristig etwas verändert werden. Das gilt für den Einkauf im Supermarkt ebenso wie für die Anschaffung eines Haustieres.

Weil Wissen die Basis dafür ist, sich überhaupt tierschutzbewusst verhalten zu können, setzen wir seit vielen Jahren auf Aufklärungsarbeit. Unsere Mitarbeiter informieren in persönlichen Gesprächen über Tierschutzthemen und wir stellen zahlreiche kostenlose Artikel und Broschüren auf unserer Internetseite bereit. Außerdem stehen wir euch per Mail und telefonisch in unserer Berliner Geschäftsstelle für alle Fragen zum Tierschutz gern zur Verfügung.