Tierschützer freigesprochen


Foto (Symbolbild): © Ursula Bauer

Das Urteil des Landgerichts Magdeburg letzter Woche hat es in sich. Tierschützer waren des Hausfriedensbruchs angeklagt, weil sie sich unerlaubter Weise Zutritt zu einer Schweinemastanlage verschafft und die desaströsen Zustände innerhalb der Stallungen gefilmt und veröffentlich hatten. Jetzt wurden sie überraschend freigesprochen. Ein mutiger Richterspruch!

Der zuständige Richter hat klargemacht, dass ohne diesen Regelbruch der Tierschützer der von den Behörden tolerierte Missstand nicht behoben worden wäre. Die Tierschützer hatten im Vorfeld mehrmals Kontakt zu den verantwortlichen Amtsveterinären gesucht. Sie hatten die tierquälerische Haltung angezeigt und um Kontrollen gebeten. Doch leider haben die Veterinärämter nicht für Abhilfe gesorgt.

Der Richter war der Meinung, dass sich der Staat die Einmischung der Bürger gefallen lassen muss, wenn er selbst derart versagt. Im Juristendeutsch nennt sich das 'Rechtfertigung durch ein überwiegendes anderes Schutzgut'.

Aus diesem Urteil darf jetzt natürlich nicht abgeleitet werden, dass nun jeder nach Gutdünken Recht brechen darf. Ganz im Gegenteil: Der Rechtsweg muss in jedem Fall beschritten werden. Erfreulich ist aber, dass die Ämter ab jetzt gezwungen sind, Hinweisen eifrig nachzugehen. Ansonsten müssen sie befürchten von Bürgern, die diese Tatenlosigkeit nicht akzeptieren, bloßgestellt zu werden.

Leider hat die Staatsanwaltschaft am Montag Berufung gegen den Richterspruch eingelegt. Vor dem Oberlandesgericht Naumburg wird der Fall also erneut verhandelt werden. Bleibt zu hoffen, dass auch diesmal das Urteil so ausfällt, dass es Veterinärämter zwingt, bei Handlungsbedarf auch wirklich tätig zu werden.

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